Sozialpflegerische Aus- und Fortbildung

Die Malteser sind ein erfahrener und moderner Dienstleister im Bildungssystem der deutschen Gesundheitspflege und Notfallhilfe. Eine praxisnahe Ausbildung ist uns ebenso wichtig wie die guten Chancen unserer Absolventen auf einen Arbeitsplatz oder die bestmögliche Unterstützung pflegender Angehöriger. Neben der Ausbildung zur Schwesternhelferin / zum Pflegediensthelfer bieten wir auch Fortbildungen für Pflegende und spezielle Zertifikatsfortbildungen und -lehrgänge an.

Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer

Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer

Die Ausbildung "Schwesternhelferin/Pflegediensthelfer" der Malteser ist heute das Markenzeichen für qualifizierte Ausbildung von Pflegehilfskräften.

Mit dieser Basisqualifikation können Sie in einem ambulanten Pflegedienst, in einer stationären Altenpflegeeinrichtung, in einem sozialen Betreuungs- und Besuchsdienst oder im Bereich der Nachbarschaftshilfe arbeiten. Auch für die Pflege von Angehörigen bildet die Ausbildung eine solide Grundlage.

Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung der praktischen Fertigkeiten. Nach dem Lehrgang absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein 15-tägiges Pflegepraktikum mit einem Gesamtumfang von 90 Stunden, um die erlernten Kenntnisse in der Praxis zu festigen.
 
Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Gesundheit: körperlich und geistig für eine Tätigkeit in der Pflege geeignet
  • Sprachkenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift

Kursdauer:

  • Theoretische  Ausbildung: 120 Stunden
  • Praktikum: 90 Stunden

In der 120 Stunden umfassenden Ausbildung erlernen Sie die Grundlagen moderner Krankenpflege. Viele Absolventen nutzen diese Qualifikation als Sprungbrett für eine Tätigkeit in Pflegeberufen. Sie unterstützen examiniertes Personal in

  • Sozialstationen
  • Senioren- oder Pflegeheimen
  • Krankenhäusern

Aber auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit in

  • Besuchs- und Betreuungsdiensten
  • Nachbarschaftshilfen oder für die Pflege eines Familienmitgliedes

erhalten Sie hier eine solide Basis. Nach der theoretischen Ausbildung schließen ein 120 stündiges Praktikum und eine schriftliche und mündliche Prüfung den Kurs ab.

Anschließende Weiterbildungsmöglichkeiten:

  • Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V, Leistungsgruppe 1+ 2
  • Betreuungsassistent/in gem. § 53 c - SGB XI

 

 

Aufbaulehrgang "Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 + 2"

Aufbaulehrgang "Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 + 2"

Im Aufbaulehrgang „Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 + 2“ erlernen Sie alle notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, die über die Inhalte der Schwesternhelferinnen/ Pflegediensthelfer-Ausbildung hinausgehen und den Forderungen des Landesrahmenvertrages NRW entsprechen. Die dort vorgegebenen Inhalte werden in 160 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) Theorie und Praxis vermittelt, hinzu kommt eine mindestens 26 Unterrichtseinheiten umfassende Heimarbeit zur Aus-, Vor- und Nachbereitung der Lerninhalte.

Lehrgangsdauer

  • 160 Stunden á 45 Minuten (zuzüglich 3-monatigem Praktikum, welches nicht mehr in der Verantwortung des MHD liegt) incl. schriftlich/praktischer Prüfung

Neben der Vertiefung anatomischer/physiologischer Kenntnisse liegt ein Ausbildungsschwerpunkt in der Vermittlung praktischer Fertigkeiten.

Die Einsatzmöglichkeiten nach erfolgter Qualifizierung sind vielfältig:

  • im Pflegeteam eines ambulanten Pflegedienstes
  • im Pflegedienst einer stationären Altenpflegeeinrichtung
  • in der Nachbarschaftshilfe
  • im sozialen Betreuungs- und Besuchsdienst
  • als pflegender Angehöriger

Die fachlich fundierte Qualifizierung stellt zudem einen (Wieder-) Einstieg in die Berufswelt dar. Der Bereich der Alten- und Krankenpflege bietet einen Arbeitsmarkt auch für ältere Interessenten.

Die Vorgaben des Landesrahmenvertrages NRW sind erfüllt, wenn Sie:

  • einen dokumentierten Schulungsnachweis über eine sach- und fachgerechte Qualifizierung von mind. 160 Stunden des jeweiligen Bildungsträgers
  • ein 3-monatiges Praktikum
  • eine zweijährige Berufspraxis (in Vollzeit) sowie
  • die Bestätigung der zuständigen Stelle vorlegen können.
Betreuungsassistent nach SGB XI

Betreuungsassistent nach SGB XI

Pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Veränderungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a Abs. 1 SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.

Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Qualifizierung von Pflegehilfskräften bieten wir Ihnen hier die auf diese Anforderungen zugeschnittenen Ausbildungen.

Aufgabe der Betreuungsassistenten ist es, Menschen mit Demenz zu betreuen und zu aktivieren, um damit ihr Wohlbefinden und ihre Stimmung positiv zu beeinflussen, z.B. durch das gemeinsame Malen und Basteln, Brett- und Kartenspiele oder die Begleitung bei Ausflügen oder Spaziergängen. Besonders wichtig bei dieser Arbeit ist, den erkrankten Menschen zu respektieren und seine Ressourcen zu erhalten.

Voraussetzung für die Seminarteilnahme ist ein 40-stündiges Orientierungspraktikum vor Beginn der Maßnahme.

Seminarinhalte

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, sowie Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation und der Hygieneanforderungen
  • Erste Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Rechtskunde
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Bewegung für Menschen mit Demenz
  • Aktivierung von Senioren: Fordern – fördern – motivieren
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten
Mobiler Pflegediensthelfer/in

Mobiler Pflegediensthelfer/in

Zielgruppe für dieses Lehrgangsangebot sind künftige Mitarbeiter im niedrigschwelligen Pflege- und Versorgungsangebot der ambulanten Pflegedienste. Mit dieser Maßnahme erfolgt eine umfassende und lückenlose Qualifizierung für alle Bedarfe im Rahmen der ambulanten Leistungen, die dann durch die künftigen Arbeitgeber mit den Kranken- und Pflegekassen abgerechnet werden können.

Lehrgangsinhalte sind Grund- und Behandlungspflege, Betreuung, personenzentrierte Haushaltsbegleitung und Palliativbegleitung. Optional ist der Führerscheinerwerb Klasse B im Rahmen dieser Maßnahme möglich.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gesundheitliche Eignung
  • Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Level B)

Lehrgangsdauer

  • 746 Unterrichtseinheiten
  • ca. 8 Monate incl. Praktika und Urlaub
  • Vollzeit-Tageskurs, 8.30 bis 15.30 Uhr, Mo bis Fr

Lehrgangsabschnitte

  • Betreuungsassistent/-in nach §53c
  • Praktikum
  • Schwesterhelferin/Pflegediensthelfer
  • Praktikum
  • Palliativbegleitung
  • Behandlungspflege LG 1 + 2
  • Haushaltsbetreuung Teil 1
  • Praktikum
  • Haushaltsbetreuung Teil 2

Kurs

29.04.2024
Ort